(Deutsch) Was ist die Hochschüler_innenschaft der Akademie der bildenden Künste?
the student union is the statutory representatives of the students at the Academy of Fine Arts. Persons in the team presidency, the university representatives (UV), study representatives and speakers of departments are representing student interests in the academy’s internal committees, commissions and working groups and externally to the ministries, government and society. The student union of the Academy has set itself the objective to improve the legal situation of students in study-specific and social, as well as other concerns to the goal. Particular attention is paid to the situation of the socio-culturally and economically disadvantaged students as well as to students from non-EU countries are financially disadvantaged.
(Deutsch) Wie ist die HochschülerInnenschaft aufgebaut?
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(Deutsch) Welche Treffen gibt es und wann finden sie statt?
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How can I participate in the ÖH?
Everyonewho is interested is welcome to join the regular meetings as well as the official meetings of the ÖH. All meetings are open for everyone! As a student of the University it is possible to bean active member in diffent kinds of workinggroups and ÖH-Units. YOu can send a mail to your “Studienvertretung” or to oehvorsitz@akbild.ac.at. You can also apply for a “Referat” (a workinggroup for a specific issue, eg. social issues…). The descriptions of the different “Referate” and descriptions of the work within these are listed on the ÖH-website.
Wo finde ich die Hochschüler_innenschaft?
Im Hauptgebäude der Akademie am Schillerplatz, Erdgeschoss, Raum E5
Wann ist das ÖH Büro geöffnet?
Zur Vorlesungszeit immer: Mo-Fr 9-13h
Welche Ressourcen kann ich im ÖH Büro nutzen?
Ihr könnt dort die Infrastruktur nutzen, Computer, Kopierer (Druck, Kopie, Fax, Scan), Küche, alle möglichen Infos einholen, Bücher und Zeitschriften lesen-oder auch (kleinere) Treffen dort veranstalten. Dafür bitte ein Mail an die ÖH schicken, und nachfragen ob das Büro zum gewünschten Zeitraum frei ist.
Die Hochschüler_innenschaft hat auch Equipment zu verleihen wie zB Soundanlage, Beamer, Aufnahmegeräte, etc., es gibt eine Verleih Liste wo Ihr Euch eintragen könnt, um Geräte auszuborgen. Bei einigen Geräten zB. der Anlage müsst Ihr eine Kaution hinterlegen, genaueres zum Geräteverleih bitte vom Sozialreferat erfragen.
Wie funktioniert die Projektabrechnung?
Hierfür hat unser Finanzreferat einen Leitfaden zur Abrechnung von Förderungen als pdf zusammengestellt. Hier Downloaden.
Wie funktioniert das Weiterleiten der Emails des Akademie-Acounts?
Am einfachsten lässt sich dies erfahrungsgemäß bewerkstelligen, indem Sie
die Weiterleitung von Nachrichten an Ihre private Emailadresse einrichten.
Informationen zur Weiterleitung finden Sie hier:
https://spaces.akbild.ac.at/home/akademie/zentraler-informatikdienst/services/service-fur-studierende/StudentenUmleitung.pdf
Allerdings tritt bei der Weiterleitung häufig das Problem auf, dass im
Akademie-Account die Speicherkapazität überschritten wird. Wenn das
passiert, funktioniert auch die Weiterleitung der Nachrichten an die
private Mailadresse nicht mehr.
Für dieses Problem gibt es eine Lösung: Wenn Sie die Weiterleitung Ihrer
Nachrichten an einen privaten Account einrichten, deaktivieren Sie bitte
die Option “Lokale Kopie behalten”. Im Anhang finden Sie einen Screenshot
zu Ihrer Information, die entsprechende Option ist rot markiert.
Weitere Hinweise und Informationen zu den IT-Services für Studierende an
der Akademie der bildenden Künste finden Sie hier:
https://spaces.akbild.ac.at/home/akademie/zentraler-informatikdienst/services/service-fur-studierende.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte den Zentralen Informatikdienst unter
support@akbild.ac.at oder telefonisch unter
01/58816-1717.How works the project settlement?
The Department of Finance wrote the guidelines for financial support, which is just available in german yet. For your questions pleas contact the department of Finance directly by mail; oehfinanzreferat@akbild.ac.at
Wo bekomme ich Infos zum Studium der bildenden Kunst?
Alle Infos rund um Aufnahmeprüfung und Studium bekommst Du bei der Studienvertretung bildende Kunst. Du kannst uns entweder ein Mail schreiben unter: oehbk@akbild.ac.at oder zu einem unserer Beratungstermine ins ÖH Büro kommen – die finden jeden zweiten Donnerstag im Monat von 12.00h bis 14.00h im Büro am Schillerplatz 1, Raum E5 statt.
Wenn Ihr mehr über unsere Tätigkeit an der Akademie erfahren möchtet, könnt Ihr Infos dazu in Kürze auf unserer Website: stvbk.akbild.ac.at finden, oder die Login-Daten für unser Wiki auf we.riseup.net bekommen- schreibt uns bitte dafür ein kurzes Mail.
Die häufigsten Fragen haben wir für Euch auch hier im FAQ Hilfebereich zusammengestellt.
Was muss ich tun um an der Akademie das Studium der bildenden Kunst beginnen zu können?
An der Akademie gibt es, um in der Studienrichtung bildende Kunst, in eine der Klassen aufgenommen zu werden, eine Zulassungsprüfung, die muss bestanden werden.
Welche Klassen gibt es in der Studienrichtung bildende Kunst an der Akademie?
Abstrakte Malerei
Erweiterter malerischer Raum
Gegenständliche Malerei
Grafik und druckgrafische Techniken
Kontextuelle Malerei
Konzeptuelle Kunst
Kunst und digitale Medien
Kunst und Fotografie
Objekt-Bildhauerei
Performative Kunst & Bildhauerei
Textuelle Bildhauerei
Video und Videoinstallation
Performative Kunst
Kunst im öffentlichen Raum
Kunst und Film
Freie Klasse (mehr Infos hier: http://freieklasseakbild.blogspot.com/)
Wo finde ich Infos zu den Klassen bw. Kontaktadressen zu den Assistent_innen und Professor_innen?
Auf der Homepage der Akademie unter dem Menüpunkt Studium >>Institute >>Bildende Kunst >> Ordinariate bzw. Dozenturen
http://www.akbild.ac.at/Portal/studium/institute/bildende-kunst/ordinariate
http://www.akbild.ac.at/Portal/studium/institute/bildende-kunst/dozenturen
Muss ich mein letztes Schulzeugnis herzeigen?
Nein, das ist jetzt nicht mehr notwendig.
Wie läuft die Aufnahmeprüfung bildende Kunst ab?
Zuerst erfolg die online-Anmeldung über das Campus-online System- die genauen Termine und Fristen findet ihr auf der Homepage der Akademie.
Es besteht auch die Möglichkeit sich vor Ort persönlich online anzumelden. Die Arbeiten können entweder online, postalisch oder persönlich abgegeben werden. Anschließend werden die Arbeiten von der Kommission besichtigt und die Bewerber_innen per Email verständigt und eine Liste mit den zur Prüfung zugelassenen Bewerber_innen ebenfalls an der Akademie ausgehängt. Während der Zulassungsprüfung können Personen, dann drei Tage lang an der Akademie arbeiten und Gesprächstermine mit Professor_innen wahrnehmen. Nach diesen drei Tagen präsentieren sich die Bewerber_innen vor der Kommission. Anschließend werden die zugelassenen Personen wieder per Email verständigt und eine Liste mit zugelassenen Bewerber_innen ausgehängt.
Ein Infoblatt mit genauem Ablauf und Terminen zur Zulassungsprüfung findet ihr auch auf der Akademiehomepage unter Studium>Institute>bildende Kunst. Bei weiteren Fragen könnt Ihr Euch an die Studien-und Prüfungsabteilung der Akademie, sowie die Studienvertretung bildende Kunst der ÖH wenden.
Muss ich mich online anmelden?
Ja, die online Anmeldung ist unbedingt notwendig.
Kann ich mein Portfolio auch online abgeben?
Ja.
Wie viel Datenmenge kann ich hochladen?
1 GB kann hochgeladen werden.
Wenn ich mein Portfolio per Post einreiche, bekomme ich es wieder zurück?
Nein das Portfolio wird leider nicht zurückgesendet.
Wenn ich mich für eine bestimmte Klasse bewerbe, kann ich dann nur in dieser Klasse aufgenommen werden?
Es besteht die Möglichkeit dass auch ander ProfessorInnen Deine Mappe begutachten und Dich zu einem Gespräch einladen.
Kann ich Beratung zu meiner Mappe bekommen?
Ja die Mappenberatung wird von den Assistent_innen und Professor_innen der Klassen angeboten.
Wohin wende ich mich, wenn ich Beratung zu meiner Mappe möchte?
An die Kontaktadressen der Klassen, sie sind auf der Akademiehomepage zu finden:
Auf der Homepage der Akademie unter dem Menüpunkt Studium >>Institute >>Bildende Kunst >> Ordinariate bzw. Dozenturen
http://www.akbild.ac.at/Portal/studium/institute/bildende-kunst/ordinariate
http://www.akbild.ac.at/Portal/studium/institute/bildende-kunst/dozenturen
Sind Deutschkenntnisse verpflichtend, um die Aufnahmeprüfung für bildende Kunst absolvieren zu können?
Nein, Deutschkenntnisse müssen im Studienfach bildende Kunst erst ab dem dritten Semester nachgewiesen werden.
Muss ich Deutschkenntnisse bereits vor dem Beginn meines Studiums nachweisen?
Bei den Studiengängen Architektur, künstlerisches Lehramt, Restaurierung und Konservierung und Szenographie müssen Deutschkenntnisse schon zu Beginn de Studiums nachgewiesen werden.
Muss ich schon vor Beginn meines Studiums der bildenden Kunst an der Akademie Deutschkenntnisse nachweisen?
Nein das Nachweisen von Deutschkenntnissen ist vor Beginn keine Bedingung-das gilt allerdings nur für das Studium der bildenden Kunst. Bei den Studiengängen Architektur,
künstlerisches Lehramt, Restaurierung und Konservierung und Szenographie müssen Deutschkenntnisse schon zu Beginn de Studiums nachgewiesen werden.
Gibt es Deutschkurse an der Akademie?
Die Akademie der bildenden Künste Wien bietet im Rahmen ihres Lehrveranstaltungsangebotes, Kurse für Deutsch als Fremdsprache auf unterschiedlichen Niveaus an.
Heuer wird bei entsprechendem Bedarf ein Intensivkurs für Anfänger_innen von 17.-24. September 2012 stattfinden.
Wo kann ich mich anmelden?
Für den Intensivkurs im September könnt Ihr Euch bis zum 31.August 2012 unter deutsch-lernen@akbild.ac.at anmelden.
Für die Deutschkurse im Rahmen des Lehrveranstaltungsprogramms könnt Ihr Euch im Akademie – online System unter: https://campus.akbild.ac.at mit Eurer Matrikelnummer anmelden.
Sind die Deutschkurse kostenpflichtig?
Nein, alle Deutschkurs an der Akademie sind kostenlos.
Gibt es Lehrveranstaltungen in anderen Sprachen als Deutsch?
Es gibt im Studium der bildenden Kunst wenige Lehrveranstaltungen die nicht in deutscher Sprache abgehalten werden.
Ich habe die Zulassungsprüfung verpasst, wann findet die nächste statt?
Die Termine der Zulassungsprüfung sind meist ab Jänner auf der Akademiehomepage unter Studium>Institut>bildende Kunst.
Welche Möglichkeiten hab ich in der Zwischenzeit?
Wenn Dich eine eine/oder mehrere Klassen interessieren, schau Dir einfach mal das Programm bzw die Homepages an, oder wenn Dir das möglich ist, an der Akademie vorbei, damit Du Dir ein besseres Bild machen kannst.
Zum Kontakte knüpfen, mitdiskutieren, evtl Arbeiten präsentieren macht es in jedem Fall sich die Klassen schon vorher anzuschauen und evtl auch beim Klassenprogramm teilzunehmen. Wann Termine und Klassenbesprechungen sind, müsste mensch entweder auf den Homepages der Klassen anschauen od bei den Assistent_innen/Studierenden erfragen, da die Termine oft jedes Monat unterschiedlich sind. Bei einigen Klassen ist das Programm generell offen!! (PCAP Klasse, Freie Klasse zB) und sonst gibt es immer noch die Möglichkeit bei den Assistent_innen nachzufragen, ob’s passt dabei zu sein.
Seit kurzer Zeit gibt es auch die Freie Klasse an der Akademie, mehr Infos hier: http://freieklasseakbild.blogspot.com/
Wo finde ich die Studien- und Prüfungsabteilung?
Im Hauptgebäude am Schillerplatz 3, Treppenaufgang links, Mezzanin
Email: studienabteilung@akbild.ac.at
Telefon: +43 (1) 58816-1900
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00-12.00 h
Welche Fächer kann ich belegen, wenn ich an der Akademie außerordentlich studieren will?
Du kannst auch als außerordentliche Studierende an der Akademie inskribieren und Lehrveranstaltungen besuchen, allerdings offiziell nur wissenschaftliche Vorlesungen. Du wirst dann auf bestimmte Zeit zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus den wissenschaftlichen Fächern zugelassen.
Wohin wende ich mich wenn ich außerordentlich Studieren will?
An die Studien- und Prüfungsabteilung der Akademie.
Wenn ich an der Akademie außerordentlich Studieren will, muss ich dann Studiengebühren bezahlen?
Sofern an der Akademie zu dieser Zeit der Anmeldung Studiengebühren eingehoben werden, ja.
Was muss ich tun, wenn ich auf einer anderen Universität studiere und an der Akademie Fächer mitbelegen möchte?
Du müsstest mit dem Nachweis über die Meldung an Deiner Universität zur Studien- und Prüfungsabteilung gehen. Du brauchst das Studienblatt und einen aktuellen Studierendenausweis von dem Semester, indem Du mitbelegen möchtest.
Welche Fächer kann ich mitbelegen?
Du kannst in der Studienrichtung bildende Kunst Fächer mitbelegen, allerdings nur wissenschaftliche Fächer, der künstlerische Einzelunterricht und auch zB. Vorlesungen mit Übungen etc. fallen dabei offiziell raus.
Ich möchte mein Auslandssemester an der Akademie der bildenden Künste machen, wo bekomme ich Information diesbezüglich?
Im Büro für internationale Beziehungen im Hauptgebäude am Schillerplatz 3, Raum E6
bei Mag. Gabriele Reinharter-Schrammel
Telefon: +43 (1) 588 16-2100
Fax: +43 (1) 588 16-2199
Email: g.reinharter@akbild.ac.at
Öffnungszeiten
Mo bis Do 9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kann ich als Gasthörer_in Vorlesungen besuchen?
Ja, offiziell wissenschaftliche Vorlesungen.
Wo finde ich die Lehrveranstaltungen die auf der Akademie angeboten werden?
Einen Überblick über die Lehrveranstaltungen findest du im Campus-online System,
es sind auch Kürzel für die Art der Lehrveranstaltungen angegeben-hier der Link:
https://campus.akbild.ac.at/akbild_online/webnav.ini
Was brauche ich zur Inskription?
Du brauchst zwei Passbilder und einen gültigen Ausweis. Bei der Registrierung erhältst Du einen Erlagschein (Überweisungsformular) über den einzubezahlenden ÖH-Beitrag und möglicher anderer Gebühren.
Der ÖH Beitrag muss immer rechtszeitig einbezahlt werden, da du sonst als nicht inskribiert giltst. Nur nacherfolgter Einzahlung dieser Beiträge ist es möglich, ein Passwort für das Akademie-Online System zu erhalten. Dieses Passwort brauchst Du um Dich für die angebotenen Lehrveranstaltungen anzumelden.
Werden an der Akademie im WiSe ab Herbst 2012/13 Studiengebühren zu zahlen sein?
Nein für das WiSe 12/13 werden keine Studiengebühren zu entrichten sein, zu bezahlen ist nur die ÖH Gebühr, die im sich im Herbst auf 17,50 EUR beläuft.
Wo bekomme ich Beratung zu Aufenthalt Studierende, Visum und anderen für Studierende fremdenrechtlich relevanten Themen?
Nach telefonischer Terminvereinbarung in der Hochschüler*innenschaft der Akademie vom Referat für politische antirassistische Praxis, bei Helping Hands der Rechtsberatung
der ÖH Bundesvertretung in der Taubstummengasse 7-9, zu Erwerbstätigkeit mit Aufenthaltstitel am besten bei der Arbeitsmarktpolitischen Betreuungseinrichtung des Beratungszentrums für Migranten und Migrantinnen am Hohen Markt 8/4/2/2.
Wie ist das Referat für politische antirassistische Praxis erreichbar?
Per Mail unter: oehantiraref@akbild.ac.at
Am Telefon:+43 676 49 29 240
Infos und Folder des Referats zum downloaden sind auch auf der Website der Hochschüler*innenschaft der Akademie zu finden: www.eingebildetet.org
Kann ich vom Referat für politische antirassistische Praxis auch finanzielle Unterstützung bekommen?
Ja bitte melde Dich rechtzeitig, entweder per Mail oder Telefon.
Was macht das Referat für politische antirassistische Praxis noch?
Wir bieten Rechtsberatung und finanzielle Unterstützung in Notfällen, Beratung bei Fragen zu Erwerbstätigkeit und Wohnungssuche.
Wenn gewünscht begleiten wir Euch zu Ämtern und Behörden.
Wir sind Ansprechpartner*innen bei der Zulassungsprüfung für bildende Kunst.
In der Broschüre des Referats für politische antirassistische Praxis stellen wir Euch die wichtigsten Infos rund um Visum und Aufenthalt, Beginn des Studiums, Wohnen, Arbeit und weiterem nützlichen Wissen zusammen.
Bei Interesse organisieren wir gerne Workshops zum Fremdenrecht für Studierende.
Muss ich mich als EU Bürger*innen Österreich anmelden?
Meldung gemäß Meldegesetz:
Alle Staatsangehörigen müssen sich gemäß Meldegesetz innerhalb von drei Tagen am zuständigen Meldeamt desWohnsitzes im Inland melden (in Wien das Magistratische Bezirksamt des jeweiligen Wohnbezirks).
Die Adressen und Öffnungszeiten der Magistratischen Bezirksämter findet ihr auf der Website der Stadt Wien: http://www.wien.gv.at/mba/mba.htm
Erforderliche Unterlagen:
Reisedokument
Geburtsurkunde
Meldezettel (Der Meldezettel muss von dem/der Vermieter_in der Unterkunft (z.B.: Studierendenheim) wie auch dem/der Mieter_in unterzeichnet sein)
Meldezettel sind auch am Magistrat erhältlich, bzw ebenfalls auf der Website der Stadt Wien: http://www.help.gv.at/Content.Node/documents/meldez.pdf
Die Anmeldebescheinigung:
Unabhängig von der Meldepflicht (innerhalb von drei Tagen am Magistratsamt des jeweiligen Bezirks) müsst Ihr innerhalb der ersten 4 Monate ab der Einreise
nach Österreich bei der MA35 eine Anmeldebescheinigung beantragen (falls diese nicht beantragt wird, droht eine Verwaltungsstrafe zwischen 50 und 250 EUR)
Die zuständige Behörde in Wien ist die Magistratsabteilung 35 (MA35) Referat „Grunderwerb & EWR“
Dresdner Straße 93, EG ,
Tel.: 01/4000 DW 35246,
E-Mail: 50-ref@ma35.wien.gv.at
Mehr Informationen dazu findet Ihr auch auf der Website der Stadt Wien unter: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120810.html
Darf ich mit dem Aufenthaltstitel Studierende einer Beschäftigung nachgehen?
Bei Fragen zu Erwerbstätigkeit und Aufenthaltstitel, nehmt bitte Beratung in Anspruch
Mit der Aufenthaltsbewilligung Studierender, habt ihr (beschränkten) Zugang zum Arbeitsmarkt und dürft eine Erwerbstätigkeit ausüben, sofern dadurch
die Ausbildung „als primärer Aufenthaltszweck“ nicht beeinträchtigt wird.
>>Für Studierende mit noch nicht abgeschlossenem Diplomstudium oder Bachelor-Studium ist derzeit eine Beschäftigung möglich, die 10 Wochenstunden nicht überschreiten darf
>>Studierende die bereits ein Diplomstudium oder ein Bachelor-Studium abgeschlossen haben, dürfen bis zu 20 Wochenstunden arbeiten
(seit 1. Juli 2011 entfällt für beide die Arbeitsmarktprüfung)
Achtung: Eine Beschäftigungsbewilligung muss aber in jedem Fall eingeholt werden, auch bei geringfügiger Beschäftigung!
Die Beschäftigungsbewilligung muss vom Arbeitgeber beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Die Beschäftigungsbewilligung gilt nur für einen bestimmten
Arbeitsplatz und muss nach einem Jahr erneuert werden. Lass Dir am Beginn deines Arbeitsverhältnisses vom/n der
Arbeitgeber_in deine Beschäftigungsbewilligung zeigen.
Brauche ich immer eine Beschäftigungsbewilligung?
Nein, in einigen Fällen ist keine Beschäftigungsbewilligung notwendig. Beispiele dafür sind unten zu finden. Die Verhältnisse sind aber oft nicht sehr eindeutig, nehmt diesbezüglich bitte immer Beratung in Anspruch.
Für bestimmte Tätigkeiten ist keine Beschäftigungsbewilligung notwendig:
>Für wissenschaftliche Tätigkeiten in der Forschung und Lehre, in der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie in der Lehre der Kunst
(z.B. Studienassistent/innen,..).
>Tätigkeiten im Rahmen von EU-Ausbildungs- und Forschungsprogrammen
(zB. Erasmus,..).
>Für Tätigkeiten mittels Werkvertag (die selbstständige Werkunternehmer_in ist hier nicht an fixe Arbeitszeiten und einen bestimmten Arbeitsplatz gebunden,
muss aber gegebenenfalls für die Entrichtung von Steuern und die Anmeldung zur Sozialversicherung selbst sorgen).
Wie verlängere ich meine Aufenthaltstitel Studierende?
Du musst einen persönlichen Antrags für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung an der zuständigen österreichischen Aufenthaltsbehörde stellen.
Der Verlängerungsantrag soll zumindest einen Monat vor dem Ablauf der alten Bewilligung abgegeben werden.
Hinweis: Ganz wichtig! Der Verlängerungsantrag muss unbedingt vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden, wenn der Verlängerungsantrag für
die Aufenthaltsbewilligung nach Ablauf der Gültigkeit eingebracht wird, gilt er als Erstantrag und muss wieder aus dem Ausland gestellt werden!
Welche Unterlagen brauche ich dafür?
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular,
Kopie des gültigen Reisedokuments,
aktuelles Passbild in der Größe von 3,5 x 4,5 cm bis 4 x 5 cm (Ausnahme: kürzere Gültigkeit des Reisedokuments, kürzere beantragte Gültigkeitsdauer).
Nachweis ausreichender finanzieller Unterhaltsmittel für ein weiteres Jahr in Österreich: für Studierende bis zum 24. Lebensjahr EUR 450,00 pro Monat
für Studierende über dem 24. Lebensjahr EUR 814,82 pro Monat
In den genannten Beträgen ist die Unterkunftsmiete bis EUR 260,35/Monat enthalten, wenn die Miete höher ist, müssen zusätzliche Mittel nachgewiesen
werden.
Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine Unterkunft in Österreich: z.B. Mietvertrag, Benützungsvereinbarung mit Studentenheim in Österreich, gültige Krankenversicherung (zB. Studierenden Selbstversicherung), Fortsetzungsbestätigung der Hochschule
schriftlicher Studienerfolgsnachweis der Hochschule, im Regelfall über erfolgreich absolvierte Prüfungen im Ausmaß von 8 Wochenstunden bzw. 16 ECTS-Credits pro Studienjahr.
Liegen unabwendbare und unvorhersehbare Gründe vor, kann die Aufenthaltsbewilligung trotz Fehlens des Studienerfolgs nach Prüfung im Einzelfall verlängert werden.
Wo beantrage ich die Verlängerung meines Aufenthaltstitels Studierende?
Die zuständige Behörde in Wien ist die Magistratsabteilung 35.
Wie lange gilt mein Aufenthaltstitel Studierende?
Die Aufenthaltsbewilligung wird im Regelfall wieder für 12 Monate ausgestellt (Ausnahme: kürzere Gültigkeit des Reisedokuments, kürzere beantragte Gültigkeitsdauer).
Wie viel kostet mich der Verlängerungsantrag?
Die Gebühr für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung beträgt EUR 120,- Es können noch weitere Gebühren anfallen.
Können Familienangehörige nach Österreich mitziehen?
Wenn Familienangehörige von Studierenden nach Österreich mitziehen möchten (Ehepartner_innen, minderjährige unverheiratete Kinder, auch
Adoptivkinder und Stiefkinder), dann müssen sie zur Einreise jeweils eine Aufenthaltsbewilligung “Familiengemeinschaft“ beantragen.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Antrag?
Neben der gültigen Aufenthaltsbewilligung der/des Studierenden müssen die Dokumente für jede Person immer in Original und Kopie beigelegt werden:
Kopie des gültigen Reisedokuments
Geburtsurkunde
aktuelles biometrisches Passfoto (von 3,5 x 4,5 cm bis 4,0 x 5,0)
Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge, Wohnrechtsvereinbarung),
Staatsbürgerschaftsnachweis des/der zusammenführenden Österreichers/in oder nicht freizügigkeitsberechtigten EWR- oder Schweizer Bürgers/in Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz.
Es ist ein Finanzierungsnachweis in Höhe von insgesamt 1.221,68 Euro pro Monat für Ehepaare, und zusätzlich 125,72 Euro pro Monat pro Kind
[Stand 2012] notwendig.
Nachweise wie Heiratsurkunde, Urkunden über eingetragene Partnerschaften, Scheidungen, Auflösung der Partnerschaften, Adoptionen, über Verwandtschaftsverhältnisse oder Sterbeurkunden müssen erbracht werden.
Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z.B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes).
Bei Erstantrag auf Aufenthalt Familienangehörige oder Niederlassungsbewilligung sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 bereits bei der Antragstellung nachzuweisen.
Beim Erstantrag muss zusätzlich ein Strafregisterauszug aus demHerkunftsland beigelegt werden, der nicht älter als 3 Monate ist, gilt für Personen ab 14 Jahren.
Ehepartner_innen und eingetragene Partner_innen müssen das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollendet haben.
Wie und welche Räume kann ich an der Akademie selbstständig reservieren/benützen?
Wenn Du Dich auf:https://campus.akbild.ac.at/akbild_online/webnav.ini mit Deiner Matrikelnummer uns Passwort, im Akademie-online System einloggst, kannst Du im Dropdownfeld “Suche” alle Räume der Akademie in den unterschiedlichen Gebäuden und die dafür verantwortlichen Personen finden. Unter Raumbelegung findest Du zuständige Kontaktpersonen und kannst Dich direkt per Mail an diese wenden.