Projektförderung 2012/13

Projektförderung 2012/13

Jedes Semester gibt es 9000 Euro
60%- werden basierend auf einer Juryentscheidung vergeben ( zwischen 200€ und 1000€)
40%- ihr entscheidet, ob es zu einer Juryentscheidung kommen soll oder der Betrag
gleichmäßig unter den Bewerbungen verteilt wird ( ungefähr 50€)

Gruppen- und Einzelprojekte aus den folgenden Bereichen: künstlerisch, bildungs-,
gesellschaftspolitisch, gender, antidiskriminatorisch. Wir rufen euch auf, auch
Bewerbungen für politische Projekte ohne Kunstbezug einzureichen.

Bitte Beachten: für politische Projekte gibt es bei der ÖH Bundesvertretung
umfangreichere Förderungsmöglichkeiten .
( Informationen stellen wir Euch gerne zur Verfügung)

Wenn Ihr interesse habt in der AG Projektförderung mitzuarbeiten, dann kontaktiert uns unter:
oehkulturreferat@akbild.ac.at

WER UND WIE OFT
Jede/r innerhalb sowie ausserhalb der Akademie kann um Projektförderung ansuchen, pro Jahr und Person kann einmal für Förderung angesucht werden: entweder für ein einzelprojekt, ein Gruppenprojekt oder ein politisches Projekt.

NICHT GEFORDERT
- Diplomprojekte (die Akademie hat einen separaten Topf dafür)
- “Klassenprojekte” oder “Seminarprojekte”
- Parteipolitische Projekte
- Kommerzielle Projekte
- Projekte mit finanzieller Unterstützung von Institutionen
- Periodische Publikationen können nur einmal gefördert werden

WIE EINREICHEN
Bitte gebt die folgenden Dokumente im Büro der ÖH ab:
Schillerplatz 3, Raum E5

1. Ausgefüllten Antrag
2. Detaillierte Projektbeschreibung (Texte, Skizzen, Bildmaterial, Pläne, Synopsis, Storyboard, etc)
3. Detaillierte Kostenaufstellung

DIE JURY
2 Studierende
2 ÖH Vertreter/innen
1 Vertreter/in vom Arbeitskreis für Gleichbehandlung

KRITERIEN
Qualität des Antrags:
Motivation: auswahl des themas
Relevanz des Projekts
kohärenz
sorgfältige Dokumentation
Phasen der Projektentwicklung
strukturiertes Budget

Deadline Wintersemester: 25.01.2013
Deadline Sommersemester: 25.04.2013
INFO: oehkulturreferat@akbild.ac.at

Oder im ÖH Büro
(Schillerplatz 3, Raum E5, +43 (1) 588 16-3300. MO – DO 10.00 – 14.00)

WIE FUNKTIONIERT DIE AUSZAHLUNG?

Nach erfolgreicher einreichung werdet Ihr über die zugesprochene Summe informiert. Bitte die folgenden Dokumente bis 10.06.2013 Beim Finanzreferat vorlegen (oehfinanzreferat@akbild.ac.at):

• Ausführliche Dokumentation des abgeschlossenen oder laufenden Projekts (Fotos, Website, etc.)
• Refundierungsformular: signiert!
• Relevante Rechnungen: im Original!

Die Auszahlung ist nur nach Abgabe der oben genannten Dokumente möglich! Die Rechnungen müssen aus dem Zeitraum stammen , der auf dem Antragsformular als Projektzeitraum angegeben wurde.

Ohne Die Fristgerechte Abgabe der Genannten Dokumente ist dei Auszahlung der Projektförderung nicht möglich!

FÖRDERRICHTLINIEN

Materialkosten – werden generell unterstützt
Equipmentleihe – nur falls nicht an der Akademie vorhanden
Equipmentkauf – Nur Falls nicht an der Akademie vorhanden
Falls die Kosten mehr als 100 Euro Betragen, geht das Equipment nach Ende des Projekts in den Besitz der ÖH über
Raummiete – wird generell unterstützt. Bitte die Räume an der Akademie oder andere günstige oder freie Räume in Erwägung ziehen und die Auswahl Begründen.
Publikationen – Bitte 3 Preisvorschläge von unterschiedlichen Anbieter/innen einholen. Falls das teuerste Angebot gewählt werden muss, die Auswahl begründen.
Nicht-Profitorientierte Publickationen werden bevorzugt. Periodische Publikationen können nur einmal unterstützt werden.
Reise- und Transportkosten – Bitte 3 Preisvorschläge von unterschiedlichen Anbieter/innen einholen.
Falls das teuerste Angebot gewählt werden muss, die Auswahl Begründen. Touristische Aktivitäten werden nicht gefördert.
Reisekosten – Andere Kosten für Unterbringung und Versorgung werden nicht gefördert.
Konferenzen, Seminare, Symposien – werden nur gefördert, wenn die Informationen und Erfahrungen anderen Studierenden zugute kommen (Workshops, Projekte, Ausstellungen, Seminare, Artikel, etc.)
Gebühren und Honorare – Nur Gebühren und Honorare von Dritten werden gefördert. Bitte die Notwendigkeit der Anstellung von Dritten begründen.