Förderstipendium

Finanziert durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK)
Leider nur für EU/EWR- und gleichgestellte BürgerInnen nach dem § 4 Studienförderungsgesetz

Zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten,
Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr Euro 700,- nicht unterschreiten und Euro 3.600,-
nicht überschreiten.

Du musst folgende Kriterien erfüllen:
- Vorlage einer Beschreibung einer noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen
oder künstlerischen Arbeit (Diplomarbeit, Dissertation, Projektarbeit – belegt durch
Arbeitsproben / Photos) samt Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und Zeitplan.
- Vorlage mindestens eines Gutachtens eines/einer UniversitätslehrersIn (UniversitätsprofessorInnen, UniversitätsdozentIn sowie wiss. und künstlerische MitarbeiterInnen) zur Kostenaufstellung und dass die Arbeit voraussichtlich mit überdurchschnittlichem Erfolg durchgeführt werden wird.
- Nachweis der österreichischen oder EWR – Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung im Sinne des § 4 StudFG
- Einhaltung der gesetzlich vorgesehene Studienzeit des Studienabschnitts, zuzüglich eines Toleranzsemesters (lt. §18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG – z.B. Schwangerschaft,
Präsenzdienst).

Für den Antrag brauchst Du:
- Antragsformular
- Begründung / Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Gutachten eines Universitätslehrers (Univ.Prof., wiss. / künstl. MitarbeiterInnen)
- Nachweis der österreichischen bzw. EWR- Staatsbürgerschaft
- Arbeitsproben (Fotos)

Einreichfrist:
Wintersemester: Ab Anfang November
Sommersemester: Ab Anfang April

Der genaue Termin wird Anfang jedes Semesters auf der Akademie Homepage bekanntgegeben (siehe: unten).
Info, Formular und Bekanntgabe der Einreichfrist

Einreichung und Info:
Studien- und Prüfungsabteilung,
Marianne Maljkovic
T +43 (1) 58816-1903
e-mail: m.maljkovic@akbild.ac.at
Schillerplatz 3, Raum M3
Mo – Fr von 9.00 bis 12.00