Forschungsstipendium

Finanziert durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK)
Leider nur für EU/EWR- und gleichgestellte BürgerInnen nach dem § 4 Studienförderungsgesetz

Du musst folgende Kriterien erfüllen:
- Abgeschlossenes Studium (mit Ausnahme Bakkalaureat)
- Österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Gleichstellung von EU-Bürgern/innen laut § 4 Studienförderungsgesetz)
- Das Einkommen darf nicht über dem Höchststipendium nach dem Studienförderungsgesetz § 26 liegen (Info: http://www.stipendium.at/stbh/studienfoerderung/studienbeihilfe/hoehe-der-beihilfe/)
- Der/die Bewerber/in sollte weder eine Planstelle des Bundes bekleiden noch Angestellte/r der jeweiligen Universität sein.
- Mit dem Forschungsstipendium ist ein wissenschaftliches Projekt durchzuführen, das bereits an einem Institut bearbeitet oder von der/dem Kandidaten/in selbst eingebracht wird.

Für den Antrag brauchst Du:
1. Projektbeschreibung
2. Befürwortung des Projektes durch die/den Projektbetreuer/in
3. Lebenslauf
4. Staatsbürgerschaftsnachweis

Einreichfrist:
Wintersemester: Ende Oktober
Der genaue Termin wird Anfang jedes Studienjahr auf der Akademie Homepage bekanntgegeben (siehe: unten).

Dauer d. Stipendiums:
12 Monate (Oktober bis September)

Vergabe:
Stipendien werden einmal jährlich im Sommer jeden Jahres vergeben. Der genaue Termin wird
bekanntgegeben (Reihung der Ansuchen durch die Stipendienkommission; im Juni;
Zuerkennung durch das bmwf ca. im August).

Info und Bekanntgabe der Einreichfrist

Einreichung und Info:
Vizerektorat für Lehre und Forschung
Mag. Daniela Masilko
Tel: +43(1)58816-1201
E-mail: vizerektorat_lehre@akbild.ac.at
Schillerplatz 3, Raum M21b
Mo – Fr von 9.00 bis 12.00