Jede/r ordentliche Studierende kann ansuchen (inkl. Ausstauschstudierende)
Gefördert werden künstlerische und/oder wissenschaftliche Projekte von Studierenden.
GEFÖRDERT: Materialkosten, Fahrtkosten für Recherche-, projektbezogene Aufenthalte,…
NICHT GEFÖRDERT: Kost, Logis, Eigenhonorare, Dokumentationen v. Ausstellungen,..
AUSNAHMEN (individuelle Entscheidung der Stipendienkommission):
Honorare für Fachkräfte, Leihgebühren (wenn es nicht am Haus realisiert werden kann),…
Die Projektförderung wird finanziert aus Stiftungsgeldern und aus Mitteln der Studiengebühren. Die Verwendung und Aufteilung der Studiengebühren wird durch die Zweckwidmungswahl der Studiengebühren ermittelt. (Im WS 2011/12 ist die Aufteilung 60% Sozialstipendium und 40% Projektförderung von 100% Studiengebühren.)
Für den Antrag brauchst Du:
- Antragsformular (Download)
- Ausführliche Beschreibung des Vorhabens (Projekt/Reise/Auslandsaufenthalt…)
- Dokumentation der bisherigen künstlerischen/wissenschaftlichen Arbeit (Arbeitsproben, Fotos etc.)
- aktuelle Studienbestätigung
- Sammelzeugnis
- Befürwortung eines/r Universitätslehrers/in – Empfehlungsschreiben
- Detaillierte Kostenaufstellung über die beantragte Summe und genauer Zeitplan
- Abgabe eines Arbeitsberichtes und der Rechnungen innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss des Projektes !
Einreichfrist:
Wintersemester: Ab Anfang November
Sommersemester: Ab Anfang April
Der genaue Termin wird Anfang jedes Semesters auf der Akademie Homepage bekanntgegeben (siehe: unten).
Info, Formular und Bekanntgabe der Einreichfrist
Info und Einreichung:
Vizerektorat für Lehre und Forschung
Mag. Daniela Masilko
Tel: +43(1)58816-1201
E-mail: vizerektorat_lehre@akbild.ac.at
Schillerplatz 3, Raum M21b
Mo – Fr von 9.00 bis 12.00