- Für alle ordentlichen Studierenden österreichischer Universitäten
- in besonderen finanziellen Notlagen(zB: erhöhte Wohnkosten, Kosten fürs Studium, Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern, einmalige Ausgaben für medizinische Behandlungen oder andere Notsituationen, die unverschuldet entstanden sind,…)
- Einmalige Unterstützung
Kriterien:
- Soziale Bedürftigkeit
- Eigener Wohnsitz (nicht bei den Eltern)
- Kein Studienbeihilfebezug
- Ausreichender Studienerfolg
Die Mittel für den Sozialfonds werden zu je einem Drittel von der Bundesvertretung der ÖH, dem Wissenschaftsministerium und der Hochschüler_innenschaft der Uni oder Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule gestellt an der der/die Studierende inskribiert ist.
Info und Abgabe des Antrags:
Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung
Di/Do: 10 – 12 Uhr
+43 (0) 1/310 88 80 – 22
E-mail: sozialfonds@oeh.ac.at
Taubstummengasse 7-9/ 4.Stock
1040 Wien